Thompson will trotz Verbot in die Schweiz reisen
Lukas Mäder
Der rechtsnationalistische kroatische Sänger
Thompson will trotz Einreisesperre am Samstag in Kriens auftreten. Das
wäre keine gute Idee, drohen die Behörden.
Wo er auftreten will, ist der Ärger
vorprogrammiert: Der rechtsnationalistische kroatische Sänger Marko
Perković, bekannt unter seinem Künstlernamen Thompson, wollte schon
verschiedentlich in der Schweiz auftreten. Die Konzerte wurden dann
aber verboten, letztmals im Mai 2008 in Dietikon.
Beim jüngsten geplanten Auftritt am Samstag in Kriens hat sogar das
Bundesamt für Polizei (Fedpol) eingegriffen: Es hat eine temporäre
Einreisesperre gegen Marko Perković Thompson verhängt (20 Minuten Online berichtete).
Für seinen Entscheid stützt sich das Fedpol auf «neue Erkenntnisse» des
Inlandgeheimdienstes DAP, ohne diese Informationen zu spezifizieren.
Provokationen Thompsons in kroatischer Presse
Doch
die Anordnung der Schweizer Behörden scheint den Sänger nicht zu
kümmern. «Wir haben keine offizielle Mitteilung erhalten und können
deshalb nicht glauben, dass Thompson die Einreise verboten ist», sagt
Zdravko Barišić, der Manager von Marko Perković Thompson, gegenüber der kroatischen Zeitung «Novi List».
Schliesslich sei die Schweiz das Ideal des demokratischen Systems.
«Wenn wir keine offizielle Benachrichtigung erhalten, werden wir in die
Schweiz reisen», so Barišić. Die Zeitung «Slobodna Dalmacija» zitierte Thompson sogar damit, dass es sich um eine übliche Medienspekulation handle. Und auch auf der Website von Thompson ist das Konzert vom Samstag, 3. Oktober in Kriens weiterhin aufgeführt.
Dass
Thompson die Verfügung, dass er nicht in die Schweiz einreisen darf,
noch nicht erhalten hat, ist anzunehmen: «Das Verfahren zur Eröffnung
der Verfügung ist am Laufen», sagt Stefan Kunfermann vom Fedpol. Da die
Person im Ausland wohne, dauere die rechtsgenügende Zustellung etwas
länger. Sie läuft über die kroatische Botschaft. Gültig ist die
Einreisesperre trotzdem. Und Thompson muss davon auch schon wissen.
«Die Polizei hat den Veranstalter Afrim Baftiroski über das
Einreiseverbot informiert», sagt Simon Kopp, Sprecher der Luzerner
Kantonspolizei. Damit der Künstler davon rechtzeitig erfahre und nicht
einreise.
Bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe droht
Baftiroski
hat inzwischen den Auftritt von Thompson am Samstag abgesagt: «Das
Konzert wird mit einem anderen Künstler stattfinden», sagt er. Den
Namen werde er bald bekanntgeben. Doch die Luzerner Kantonspolizei
traut der Ankündigung, dass Thompson nicht nach Kriens kommt, nicht
blind: «Wir werden die nötigen Vorkehrungen treffen, damit Herr
Perković nicht trotz Einreiseverbots auftritt», sagt Polizei-Sprecher
Kopp. Lässt es Thompson auf diese Provokation ankommen, kommt er nicht
straflos davon: Ihm droht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder
eine Geldstrafe und anschliessende Ausschaffung aus der Schweiz